Voraussetzungen für den Versicherungsschutz
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht genehmigte die Entführungsversicherungen nur unter ganz bestimmten Auflagen, die erfüllt sein müssen. Versicherungsunternehmen, die eine solche Versicherung anbieten, dürfen dafür keine Werbung machen. Die Daten müssen verschlüsselt werden. Auch die Versicherte Person wird dazu angehalten, maximal 3 Personen des Vertrauens in eine solche Versicherung einzuweihen. Es sollte möglichst wenig, im Idealfall gar nichts über die Einzelheiten des abgeschlossenen Vertrages preisgegeben werden. Grund hierfür ist sicherlich die Besorgnis, dass bei Bekannt werden einer solchen Police die Gefahr einer Entführung oder Erpressung erhöht wird.